Berufsqualifizierende Maßnahmen
An der Radko-Stöckl-Schule können Sie folgende besondere Bildungsgänge besuchen:
- BQS (Berufsqualifizierende Maßnahme Sozialwesen)
- BQM (Berufsqualifizierende Maßnahme in Metalltechnik)
Berufsqualifizierende Maßnahme im Berufsfeld Metalltechnik (BQM)
Ausbildungsdauer
Die Dauer beträgt 1 Jahr in Vollzeit.
Betriebspraktikum
Es findet ein 4-wöchiges Betriebspraktikum vor den Osterferien statt.
Zielsetzung
Die Bildungsgänge zur Berufsqualifizierung richten sich an Lernende ohne Berufsausbildungsverhältnis mit dem Ziel, den Übergang in die Berufsausbildung, in weiterführende Bildungsgänge oder in Arbeitsverhältnisse zu erleichtern.
In den Bildungsgängen zur Berufsqualifizierung werden Allgemeinbildung und berufliche Basisqualifikationen vermittelt.
Lernende können innerhalb dieser Schulform den Abschluss der Bildungsgänge zur Berufsqualifizierung erwerben, welche mit einer Prüfung abschließen.
Abschluss
Ein Abschluss wird zuerkannt, wenn nach der Teilnahme an der berufsorientierten Projektprüfung die Endnoten gebildet wurden und alle Fächer und Lernfelder des Pflicht- und Wahlunterrichts mindestens mit ausreichend bewertet wurden.
Übergangsmöglichkeit in die zweijährige Berufsfachschule:
Lernende müssen an der Englischqualifizierung teilgenommen und die schriftliche Prüfung in Englisch mit mindestens ausreichenden Leistungen bestanden haben.
Inhalte
Der Unterricht im berufsbildendenden Lernbereich erfolgt in Lernfeldern auf der Grundlage von Basisqualifikationen und Qualifizierungsbausteinen, die sich an den Lerninhalten der Ausbildungsordnungen sowie an den entsprechenden Rahmenlehrplänen anerkannter Ausbildungsberufe orientieren.
Das betriebliche Praktikum von mindestens 160 Stunden ist Bestandteil der fachpraktischen Ausbildung innerhalb des berufsbildenden Lernbereichs.
Zugangsvoraussetzung
Die Aufnahme in die Berufsqualifizierende Maßnahme Metalltechnik setzt voraus:
- einen Hauptschulabschluss,
- eine schriftliche Anmeldung über die abgebende Schule
und dass die Bewerberin/der Bewerber
- das 18. Lebensjahr zum Zeitpunkt des Eintritts in die Schulform noch nicht vollendet hat,
- noch kein anderes Berufsvorbereitungsjahr länger als ein Jahr besucht hat,
- noch keine duale Ausbildung abgeschlossen hat.
Berufsvorbereitungsjahr mit der Basisqualifikation Sozialwesen (BQS)
Ausbildungsdauer
Die Dauer beträgt 1 Jahr in Vollzeit.
Betriebspraktikum
Einmal wöchentlich.
Zielsetzung
Im Rahmen der Bildungsmaßnahme soll den Lernenden der Übergang von der Schule in eine Berufsausbildung, in ein Arbeitsverhältnis bzw. in vollschulische Bildungsgänge erleichtert werden.
Durch integrierte Praktikumsphasen in der Ausbildungsmaßnahme werden Kontakte zu Betrieben geschaffen, die dabei helfen sollen, Ausbildungsplätze zu finden. Hier werden die Lernenden aktiv unterstützt und begleitet.
Abschluss
Ein Abschluss wird zuerkannt, wenn nach der Teilnahme an der berufsorientierten Projektprüfung die Endnoten gebildet wurden und alle Fächer und Lernfelder des Pflicht- und Wahlunterrichts mindestens mit ausreichend bewertet wurden.
Übergangsmöglichkeit in die zweijährige Berufsfachschule mit bestandenem Hauptschulabschluss:
Lernende müssen an der Englischqualifizierung teilgenommen und die schriftliche Prüfung in Englisch mit mindestens ausreichenden Leistungen bestanden haben.
Inhalte
Die Schwerpunkte der Förderung liegen unter Berücksichtigung der allgemeinen und beruflichen Vorerfahrungen der Lernenden in der Festigung der Allgemein- und Persönlichkeitsbildung, im Bereich der Berufsorientierung und der Berufsfindung.
Die Lernenden werden auf die Hauptschulprüfung vorbereitet, die am Ende abgelegt werden soll. Die Hauptschulprüfung erfolgt in den Fächern Mathematik, Deutsch und in einem berufsbezogenen Projekt. Für den qualifizierenden Hauptschulabschluss ist eine zusätzliche Prüfung im Fach Englisch nötig.
Zugangsvoraussetzung
Die Aufnahme in das Berufsvorbereitungsjahr mit der Basisqualifikation Sozialwesen setzt voraus:
- eine beglaubigte Fotokopie des letzten Halbjahreszeugnisses,
- eine schriftliche Anmeldung über die abgebende Schule
und dass die Bewerberin/der Bewerber
- das 18. Lebensjahr zum Zeitpunkt des Eintritts in die Schulform noch nicht vollendet hat,
- noch kein anderes Berufsvorbereitungsjahr länger als ein Jahr besucht hat,
- noch keine duale Ausbildung abgeschlossen hat.
Ihre Ansprechperson
Holger Stiasny Berufsqualifizierende Maßnahmen holger.stiasny@schule.hessen.de |